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ja
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Nehmen Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil?
ja
nein
Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungen, Sie müssen aber informieren, ob Sie teilnehmen oder nicht. Sofern Sie an Verbraucherstreitschlichtungen teilnehmen, ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de) für Sie zuständig.
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